Presse-Erklärungen des Vereins
| Ertappter Plagiator und Spielraum: LAN-Party im Reichstag am 23.02.11 | Politiker-LAN-Party mit einem "medienpädagogischen Vortragsprogramm" Diese LAN-Party organisierten die drei Bundestags-Abgeordneten Dorothee Bär (CSU), Jimmy Schulz (FDP) und Manuel Höferlin (FDP). Bär fand es "hervorragend, Abgeordneten die virtuelle Welt der Videospiele näherzubringen," schrieb Spiegel Online am 19.02.11. Am 04.02.11 teilte pcgames.de mit: "Die Veranstaltung wird von der Bundeszentrale für politische Bildung (…) und von Spielraum, dem Institut zur Förderung von Medienkompetenz an der FH Köln, mit einem medienpädagogischen Vortragsprogramm begleitet." (http://www.pcgames.de/Panorama-Thema-233992/News/Politiker-LAN-Party-Feld- Versuch-startet-am-23-Februar-810473/). Der Lobbyismus der drei Bundestagsabgeordneten für die Computerspieleindustrie, vor allem von Frau Bär, ist offensichtlich. Noch problematischer ist die Tatsache, dass "Spielraum, Institut zur Förderung von Medienkompetenz an der FH Köln" diese Politiker-LAN-Party mit einem "medienpädagogischen Vortragsprogramm" begleitete. Spielraum wird "von Seiten der Fachhochschule Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften unterstützt" durch: Prof. Dr. phil. Jürgen Fritz, Leiter des Forschungsschwerpunkts "Wirkung virtueller Welten" und Prof. Dr. phil. habil. Winfred Kaminski, Direktor des Instituts für Medienforschung und Medienpädagogik" (http://www1.fh-koeln.de/spielraum/start/wir_ueber_uns/). "Spielraum" ist ein gemeinsames "Institut" von Electronic Arts, Nintendo und der FH Köln. Fritz und Kaminski sind seit vielen Jahren Lobbyisten des Geschäfts mit Computergewaltspielen. Massiver Plagiatsvorwurf Der von Jürgen Fritz 2008 herausgegebene Sammelband "Computerspiele(r) verstehen", veröffentlicht von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), musste schon kurz nach Erscheinen zurückgezogen werden. Der Beitrag von Kaminski wurde durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, Leitung Prof. Christian Pfeiffer, als massives Plagiat entlarvt. Die Wissenschaftler Kleimann, Mößle und Rehbein hatten bei ihrer Rezension festgestellt (http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/rezension.pdf), dass fast der gesamte Aufsatz von Kaminski aus mehreren Texten, die im Internet standen, kopiert und zusammengesetzt wurde. Hat der Herausgeber Fritz die Beiträge seiner Mitautoren nicht gelesen und überprüft oder war er Mitwisser des Plagiats? Am 18./19. Mai 2008 wurde in Presse und Rundfunk der Plagiatsskandal an die Öffentlichkeit gebracht. Gleichzeitig stellte das KFN seine Rezension ins Internet. Dort konnten die plagiierten Texte Kaminskis mit dem Original verglichen werden. Am 19.05.08 hatte Thomas Krüger, Präsident der BpB, den Versuch unternommen, im Deutschlandfunk den Plagiatsskandal von Kaminski herunter zu spielen. Vergeblich! Das Innenministerium untersagte der Bundeszentrale umgehend die weitere Verbreitung des Buches "Computerspiele(r) verstehen". 12 000 Exemplare mit je 320 Seiten, aus Steuergeldern bezahlt, wurden eingestampft. Es kam noch schlimmer: Sämtliche Titel von Jürgen Fritz sind aus dem Programm der BpB gestrichen. Nun haben die Veranstalter dieser LAN-Party ausgerechnet das Institut Spielraum für ein Vortragsprogramm eingeladen. Von dort schickte man lieber einen jungen Mitarbeiter, der zuverlässig die Positionen von Fritz und Kaminski vertritt. > offener Brief des Vereins |
| |
|
| Jugendmedienschutz nach Winnenden | Löchrig wie ein Schweizer Käse Am Beispiel des aktuellen Gewaltspiels "Call of Duty-Modern Warfare 2" und seiner empirischen Studie dazu macht Dr. Rudolf Weiß auf die Probleme des Jugenmedienschutzes aufmerksam und fordert eine restriktivere Handhabung bei der Freigabe von Gewaltspielen für Jugendliche. > mehr |
| |
|
| Münchner Erklärung zur Medienpolitik | Auf der Jahreshauptversammlung am 18.02.2010 verabschiedete der Verein "Mediengewalt" eine Erklärung, in der die Politik aufgefordert wird, mit Hinweisen auf die Notwendigkeit von Medienerziehung nicht von notwendigen Maßnahmen gegen Brutalität und Gräuel in elek- tronischen Spielen abzulenken. Insbesondere werden Belege für die These gefordert, wonach frühzeitige Heranführung an elektronische Medien mögliche Entwicklungsschäden durch Mediengewalt verhindere. > mehr |
| |
|
| Pressemitteilung des Vereins zum Massaker von Winnenden am 11.3.2009 |
Wissenschaftler nach dem Massaker von Winnenden: Auf den Zusammenhang von Gewalttaten und dem Konsum gewalttätiger elektronischer Spiele ("Killerspiele") bei Jugendlichen weisen Mitglieder des Vereins in ihren wissenschaftlichen Publikationen und auf Tagungen seit langem hin. Die Gefahren, die von Gewaltspielen für Kinder und Jugendliche ausgehen, werden von Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie, ihnen nahe stehenden Journalisten und Wissenschaftlern sowie natürlich exzessiven Spielern aber immer wieder unverantwortlich verharmlost oder mit alle rhetorischen Tricks abgestritten (z.B. "Ich bin jetzt 30 Jahre, spiele seit ich 14 bin und habe noch nie jemanden ermordet!"). Die Zusammenhänge zwischen Gewalttaten und dem Konsum von Mediengewalt lassen sich jedoch nicht länger leugnen. Massaker wie das von Winnenden sind glücklicherweise selten, aber wie die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs weisen sie auf das verborgene Gewaltpotential hin. Bei der immer wieder geäußerten Behauptung, es bestehe kein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen Gewaltspielen und Gewalttaten, verwenden die Befürworter und Verteidiger von Gewaltspielen einen simplen, mechanistischen Kausalbegriff. Menschliches Handeln aber hängt in komplexen Lebenszusammenhängen nicht von einer einzigen, sondern von einer ganzen Reihe von Ursachen ab, die das Handeln gemeinsam bedingen ("Multikausalität"). Wissenschaftliche Studien berücksichtigen diese Multikausalität und weisen nicht nur in Korrelationsstudien, wie immer wieder gern behauptet wird, sondern auch in Experimentalstudien und vor allem in Längsschnittstudien von Kindern und Jugendlichen über mehrere Jahre hinweg den bedrohlichen Einfluss von Gewaltmedien auf die Entwicklung von Feindseligkeit, Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit bei den Konsumenten nach. Beispielsweise belegt die Längsschnittstudie von Hopf, Huber und Weiß (2008): Je häufiger Kinder schon in jungen Jahren Horror- und Gewaltvideos sehen und je häufiger sie später in Gewaltspielen aktiv sind, desto höher sind ihre Gewalttätigkeit und Delinquenz im Alter von 14 Jahren. Einzelheiten dazu und zu weiteren Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Massaker von Winnenden finden sich hier auf unserer Homepage. Gefährliche Produkte der Spiele-Industrie dürfen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Deshalb muss das Instrument der Alterskennzeichnung durch die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) auf den Prüfstand gestellt werden. Wie andere für die Allgemeinheit möglicherweise gefährliche Produkte, z.B. Medikamente, Flugzeuge, Autos müssen Computerspiele unabhängig und mit wissenschaftlich gesicherten Kriterien geprüft werden. Nur so kann erreicht werden, dass gewaltverherrlichende "Spiele" gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzes tatsächlich indiziert werden und damit nicht mehr beworben und öffentlich verkauft werden dürfen. Wenn auch das Handeln in Gewaltspielen als strategisch planender und oft gemeinsam mit anderen aktiver Mörder erheblich größeren Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat (siehe neuro-physiologische Forschungsbefunde) als der passive Konsum beispielsweise gewalthaltiger Krimis im Kino und Fernsehen, muss die Gesellschaft sich fragen, ob nicht grundsätzlich gefordert werden muss, die Gewaltdarstellungen in den Medien zu reduzieren. Will die Gesellschaft wirklich die Verbreitung krypto-faschistischer oder mafiöser Haltungen in der jungen Generation fördern, Haltungen in denen Reaktionsschnelligkeit, Strategie, Teamgeist immer wieder beschworen werden, allerdings ohne jede Bindung an humane Werte? Eine Gesellschaft aber und eine Politik, die so etwas zulässt, machen sich letztlich mitschuldig an der eskalierenden Gewalt. Was wir zumindest einfordern ist ein gesamt-gesellschaftlicher Konsens über die Ächtung menschenverachtender Gewaltmedien. > mehr Information dazu |
| |
|
| Jugendmedienschutz: | Vortrag "Jugendmedienschutz: Das Gutachten des Bredow-Instituts" auf dem Kongress "Computerspiele und Gewalt" Dr. Rudolf H. Weiß, Stuttgart,Medienpsychologie und Intelligenzdiagnostik, > Mail Tischvorlage für die Presse Was ist bei der Evaluation durch das Bredow-Institut herausgekommen? Resümee: Ein Papiertiger-Gesetz zum Jugendschutz Das am 1. Juli 2008 in Kraft gesetzte novellierte Jugendschutzgesetz ist trotz seiner verschärften Formulierung in den §§ 15 und 18 ein Papiertiger geblieben, da es durch die freiwillige Selbstkontrolle unterlaufen wird, indem bei entscheidenden umsatzträchtigen Produktionen von Killerspielen nach wie vor die BPjM als alleinige unabhängige Indizierungs- institution umgangen werden kann und wird! Eine Freigabe ab 18 Jahren ist und bleibt ein Freibrief, auch wenn das rote USK- Verbotsschild auf den Verpackungen jetzt größer sein muss! Diesen Freibrief hat das Bredow-Institut zu verantworten, die allzu (gutachter-) gläubigen Politiker und die Politiker, denen der "Wirtschaftsstandort Deutschland" einer expandierenden Medienindustrie wichtiger ist, als das Wohl unserer Kinder. Und von solchen Politikern gibt es sehr viele! Wie können die Wirkungen von Mediengewalt auf Kinder und Jugendliche reduziert oder verhindert werden? Sicher nicht allein durch Vermittlung von Medienkompetenz. Dies wird seit mehr als 20 Jahren versucht. Empfehlungen mancher Pseudowissenschaftler, auf solchen Bilderfluten halt durch Mithilfe von Eltern und Medienpädagogen "schwimmen zu lernen" oder sich zu "rahmen" sind zum Misserfolg verurteilt. Wichtig ist besonders, die gesetzlichen Vorgaben durch effektivere - weil allein staatlich verantwortete - Ausführungsbestimmungen zu verändern. Dazu gehört, dass die quasi Vorprüfung durch die USK mit der Altersfreigaberegelung abgeschafft und der BPjM übertragen wird. Könnten "Killerspiele" generell verboten werden? Grundsätzlich ja, denn in einem Gutachten des "Wissenschaftlichen Dienstes" des Deutschen Bundestags wurde dies rechtlich geprüft und grundsätzlich bejaht: "Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert ein Verbot der Einfuhr, des Verkaufs, der Vermietung und des Verleihs von Killerspielen zu erlassen." (Deutscher Bundestag-Wissenschaftlicher Dienst, 2006, WD3-263/06, S. 11) Warum geschieht das nicht? Weil durch das Bredow-Gutachten die freiwillige Selbstkontrolle nicht infrage gestellt wurde und weil unter dem Deckmantel einer "regulierten Selbstregulierung" durch die "Altersfreigabe ab 18 Jahren" weiterhin das "Geschäft mit der Gewalt" blühen kann. > mehr zur Wirkung der Alterskennzeichnung > mehr: Meinung von Ministerien zur Selbstkontrolle |